Elternbeirat
Laut Schulgesetz §57 hat der Elternbeirat folgendes Mandat:
Die gewählten Elternvertreter und Elternvertreterinnen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen bilden gemeinsam den Elternbeirat der Schule.
Der Elterbeirat vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schule, aber auch gegenüber der Schulverwaltung (Landratsamt, Regierungspräsidium) und dem Schulträger (Gemeinde oder Kreis).
Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin informiert den Elternbeirat über wichtige Ereignisse, Vorhaben und Pläne der Schule und hört den Elternbeirat vor wichtigen Entscheidungen.
Elternbeiratsvorsitzender:
N.N.
Stellvertreterin:
N.N.