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Lese-und Rechtschreibschwäche

Wann spricht man von LRS?

Nach Maria Linder handelt es sich bei LRS um eine aus dem Rahmen fallende Schwäche beim Erlernen des Lesens und Schreibens bei sonst intakter Intelligenz; es handelt sich um einen gestörten Schriftspracherwerb trotz guter Intelligenz.

Weniger intelligente und lernbehinderte Kinder fallen nicht unter LRS. Ebenfalls sind SchülerInnen mit Seh- und Hörschwierigkeiten und anderen medizinisch diagnostizierten Mängeln von LRS auszuschließen.

Beim Lernen auftretende Hindernisse wie bei LRS, sollten auch die familiäre Situation und andere systemische Zusammenhänge hinterfragt werden z.B. zerüttete Familienverhältnisse, Todesfälle oder andere schwerwiegende Umstände im Leben oder sozialen Umfeld des Kindes.

Kinder mit Behinderung und besonderem Förderbedarf:

Unter LRS fallen SchülerInnen mit Teilleistungsstörungen z.B. im Lesen, Rechnen und Rechtschreiben mit dauerhaften Leistungen unter 4.

Zu LRS-Fällen zählen nicht Schüler, die in allen Fächern Probleme haben, lernbehindert sind aufgrund niedriger Intelligenz. Es zählen ebenfalls nicht Schüler dazu, deren Schwächen medizinisch bedingt sind.

Sonderregelungen für rechtschreibschwache Schüler ohne LRS-Zuweisung:

RS-Leistungen sind nur bei Nachschriften einzubeziehen. Bei anderen Arbeiten sollte aus pädagogischen Gründen die Rechtschreibleistung nicht als Nachteil gelten bzw. auf die Wertung der Rechtschreibung verzichtet oder zurückhaltend bewertet werden.

Es liegt im pädagogischen Ermessen des Fachlehrers, welche anderen Möglichkeiten der Leistungsüberprüfung gewählt werden; bei all diesen Regelungen ist auf Transparenz bei der Benotung zu achten.

Regelungen für Kinder, die LRS-anerkannt sind:

Im Abschlusszeugnis der 4. Klasse muss die echte Note im Fach Deutsch erscheinen. Aus Gründen der Benachteiligung bei Bewerbungen darf keine Bemerkung wie z.B. "Hat an besonderen Fördermaßnahmen (LRS) teilgenommen" im Zeugnis stehen. Die echte Note muß auch deshalb verwendet werden, weil ein Zeugnis ein der tatsächlichen Leistung entsprechendes Dokument ist.

Es können jedoch die Eltern vorher angefragt werden, ob eine Bemerkung im Zeugnis angebracht werden darf und ob die weiterführende Schule diesbezüglich benachrichtigt werden soll. Diese Vorgehensweise müssen die Eltern der Schule schriftlich bestätigen.

Die Klassenkonferenz stellt fest und beschließt, welche Kinder eine Förderung in LRS bekommen sollen.

Bis zur 6. Klasse sollte LRS behoben sein. Ab Klasse 7 Förderung nur noch in begründeten Einzelfällen.

Beim LRS - Unterricht sollten lernpsychologische Ansätze gewählt werden:

  • Kinder sollen aktiv am Lerngegenstand operieren
  • Fehler sollte man als Versuch, als Hypothesenbildung hin und wieder stehen lassen
  • Man sollte offene Unterrichtsformen wählen und in Methoden nicht festgelegt sein

Weitere Informationen

Kontakt

Jakob-Gretser-Schule
Pestalozzistraße 20
88677 Markdorf
Tel.: 07544 730-87    
Fax: 07544 730-88     
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