Stadt Markdorf

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Elterninformation zur Einschulung im neuen Schuljahr 2024/25

Einschulung der ersten Klassen und der Grundschulförderklasse an der Jakob-Gretser-Schule im Schuljahr 2024/25

Hier finden Sie die von den Gremien in den letzten Wochen beschlossene Organisation zur Einschulung im kommenden Schuljahr. Die Vertretungen von Eltern und Lehrkräften der Schule haben sich für eine sichere Durchführungsvariante für den Einschulungstag entschlossen, die wie im letzten September von der Kirche über die Stadthalle in die Schule führt.

Herzlichen Dank an alle Beteiligten.

INFOBRIEF: Wird aktuell neu erstellt.

Schulanmeldung zur Einschulung 2024/25

Von Seiten der Jakob-Gretser-Schule erhalten Sie folgende Info-Schreiben:

 

Informationen zum Ganztag: Wird derzeit aktualisiert

Anmeldung Ganztagesklasse: Wird derzeit aktualisiert

Informationen zur Städtischen Betreuung: Wird derzeit aktualisiert

Portraitvideo der Jakob-Gretser-Schule (JGS)

Zum Start des Films einfach auf die Überschrift klicken !!!

Die Schulpflicht

Stand 01.12.2022

Im Schulgesetz für Baden-Württemberg ist die Schulpflicht für das Einschulungsjahr 2024 , also für Schulanfänger des Schuljahres 2024/25 festgeschrieben:

- Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also 6 Jahre alt geworden sind.

- Es gibt die Stichtagsflexibilisierung weiterhin: Kinder, die zwischen dem 1. Juli  2024 und dem 30. Juni 2025 6 Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden (die sog. KANN-Kinder). Voraussetzung ist die Schulbereitschaft und gegebenenfalls ein pädagogisch-psychologisches Gutachten und eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt. Wird dem Einschulungsantrag durch die Schulleitung stattgegeben, beginnt die Schulpflicht für diese Kinder mit der Aufnahme in die Schule.

- Erneut angemeldet werden müssen Kinder, die im letzten Durchgang zurückgestellt wurden. Die Anmeldung erfolgt unabhängig von dem zurückliegenden Besuch des Kindergartens oder der Grundschulförderklasse.

- Kinder, die erwarten lassen, aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie haben die Möglichkeit ein weiteres Jahr im Kindergarten zu bleiben oder gegebenenfalls in die Grundschulförderklasse an der Jakob-Gretser-Schule aufgenommen zu werden. Beides wird formell durch die Eltern beantragt und nach einer eingehenden Beratung durch die Schulleitung durch diese entschieden. Ebenfalls je nach Sachlage unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls eine Schuleingangsprüfung.

- Kinder, die nach dem 30.Juni 2025 sechs Jahre alt werden, können vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden. Darüber entscheidet die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls eine Schuleingangsprüfung.

Beratung durch die Schulleitung

Als Schulleiter lege ich großen Wert darauf, mit allen Eltern persönlich Kontakt aufzunehmen.

Deshalb lade ich all die Eltern zu einem Präsenzgespräch oder ggf. Online-Gespräch ein,

  • bei deren Kindern es sich um sogenannte KANN-Kinder handelt, also Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind (also auch vorzeitig einzuschulende Kinder (siehe oben SCHULPFLICHT)
  • die eine Zurückstellung beantragt haben oder beantragen wollen
  • die eine Aufnahme in die Grundschulförderklasse beantragt haben oder beantragen wollen
  • die eine Aufnahme in die Grundschulförderklasse erwägen und aus einem anderen Schulbezirk zu uns an die Jakob-Gretser-Schule in die GFK kommen
  • bei denen Erzieherin und Kooperationslehrkraft eine Zurückstellung oder Aufnahme in die GFK empfehlen
  • bei denen möglicherweise die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zur Klärung ansteht oder dieser Prozess begonnen oder bereits abgeschlossen ist
  • ...

In diesem Gespräch aktualisiere ich mit Ihnen den beidseitigen Kenntnisstand durch die vorliegenden Daten und es wird geklärt, welche Lösungen möglich sind. Je nach Lage können dann Entscheidungen, die in der Verantwortung des Schulleiters liegen, getroffen werden.

Das können neben der Genehmigung der Zurückstellung, der Aufnahme in die GFK oder im Kindergarten für ein weiteres Jahr, einer weiteren Untersuchung durch das Gesundheitsamt, der Beauftragung zur Erstellung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens, usw.. sein.

Bitte melden Sie sich baldmöglichs ab sofort zu einem Gespräch im Sekretariat an. Bitte geben Sie an, ob Sie in Präsenz an die Schule kommen oder mittels einer Videokonferenz das Gespräch mit mir führen möchten. Die Termine sollten bis bis spätestens Montag, 31. Januar gelegt sein.

Die Grundschulförderklasse

 

An der Jakob-Gretser-Schule ist seit vielen Jahren eine Grundschulförderklasse eingerichtet. Diese hat nichts mit sonderpädagogischer Förderung oder der speziellen Deutsch-Förderung in einer Vorbereitungsklasse(VKL) zu tun.

Vielmehr ist es das Ziel dieser Klasse in einem Jahr die Kinder in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass ein erfolgreicher Schulstart zu erwarten ist.

Hier können Sie die allgemeine Darstellung zur Grundschulförderklasse ansehen. 

Weitere Informationen

Kontakt

Jakob-Gretser-Schule
Pestalozzistraße 20
88677 Markdorf
Tel.: 07544 730-87    
Fax: 07544 730-88     
E-Mail schreiben    

Das Schulmaterial

Die meisten Bücher und Lernmittel, die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht brauchen, stellt die Schule unentgeltlich zur Verfügung.

Kurz vor den Sommerferien erhalten Sie als Eltern von den zukünftigen Klassenleitungen eine Materialliste mit den Dingen, die Sie besorgen müssen (Schulranzen, Mäppchen,.....). Auf dieser Einkaufsliste finden Sie auch Angaben zu den Heften, Umschlägen,.... Einen Füller braucht es am Anfang noch nicht.

Beachten Sie bitte, dass das Gewicht des gepackten Schulranzens ein Zehntel oder 10% des Körpergewichts Ihres Kindes nicht überschreiten sollte. Zur Einstellung der Gurte und Trageriemen werden Sie in den Fachgeschäften gründlich beraten.