Portraitvideo der Jakob-Gretser-Schule (JGS)
Da wir uns nicht live und in Präsenz vorstellen können, hier ein Portrait-Video der JGS
Zum Start des Films einfach auf die Überschrift klicken !!!
Überblick zum Einschulungsprozedere für den Schulanfang 2022 ; 17. Dezember 2021
Liebe Eltern,
an dieser Stelle stellen wir für Sie wesentliche Informationen zum Schulanfang 2022 zusammen. Die einzelnen Stichpunkte können dann immer aktuell von oben nach unten abgerufen werden.
Insbesondere sind hier dann auch Hinweise auf Abweichungen vom normalen Ablauf wegen entsprechender Vorgaben durch die Corona-Verordnung berücksichtigt.
Informationsveranstaltungen für Sie als Eltern finden auf der Basis der jeweiligen Corona-Verordnung in Präsenz oder als Videokonferenz statt. Über die Termine dazu informieren wir Sie planungsgemäß rechtzeitig. Je nach Veröffentlichung einer neuen Verordnung auch kurzfristig.
Die Schulleitung
Online- Information der Jakob-Gretser-Schule für Einschulungseltern 2022/23
Liebe Eltern der nächstjährigen Schulanfänger,
am Mittwoch, 08. Dezember lädt Sie die Schulleitung der Jakob-Gretser-Schule herzlich zu einer Videokonferenz ein.
Der Zugangslink wurde von der Schule an alle Kindertageseinrichtungen im Schulbezirk der JGS Markdorf versandt. Ihr Kindergarten hat Sie dazu schon informiert oder Sie können sich nach dem entsprechenden Link erkundigen. Das Zugangspasswort wird ebenfalls mitgeteilt.
Die Bigbluebutton-Konferenz ist für Sie ab 19:30 geöffnet. Bitte schalten Sie am Anfang Mikrofon und Kamera aus, damit wir eine möglichst stabile Leitung haben.
Geiger, Rektor
Die Schulpflicht
Stand 20.12.2021
Im Schulgesetz für Baden-Württemberg ist die das Einschulungsjahr 2022 , also für Schulanfänger des Schuljahres 2022/23 festgeschrieben:
- Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also 6 Jahre alt geworden sind.
- Es gibt die Stichtagsflexibilisierung weiterhin: Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 6 Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden (die sog. KANN-Kinder). Voraussetzung ist die Schulbereitschaft und gegebenenfalls ein pädagogisch-psychologisches Gutachten und eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt. Wird dem Einschulungsantrag durch die Schulleitung stattgegeben, beginnt die Schulpflicht für diese Kinder mit der Aufnahme in die Schule.
- Erneut angemeldet werden müssen Kinder, die im letzten Durchgang zurückgestellt wurden. Die Anmeldung erfolgt unabhängig von dem zurückliegenden Besuch des Kindergartens oder der Grundschulförderklasse.
- Kinder, die erwarten lassen, aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie haben die Möglichkeit ein weiteres Jahr im Kindergarten zu bleiben oder gegebenenfalls in die Grundschulförderklasse an der Jakob-Gretser-Schule aufgenommen zu werden. Beides wird formell durch die Eltern beantragt und nach einer eingehenden Beratung durch die Schulleitung durch diese entschieden. Ebenfalls je nach Sachlage unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls eine Schuleingangsprüfung.
- Kinder, die nach dem 30.Juni 2023 sechs Jahre alt werden, können vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden. Darüber entscheidet die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls eine Schuleingangsprüfung.
Die Schulanmeldung
Stand 20.12.2021
Zeitnah erhalten Sie von der Schule per Post Informationen und Formulare. Aufgrund der Coronasituation ist das Anmeldeprozedere aktuellen Vorgaben unterworfen und kann nicht in Präsenz durchgeführt, sondern muss per Post abgewickelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand schicken die Eltern die Formulare per Post an die Schule zurück oder werfen diese in den Briefkasten der Jakob-Gretser-Schule.
Seit dem 1. März 2020 muss seitens der Eltern der Schulleitung vor der Teilnahme am Unterricht ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun ist. Der Nachweis kann durch den Impfausweis bzw. -pass oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) erbracht werden.
Mit der Schulanmeldung ist die Aufnahme in die Schule noch nicht vollzogen. Da es sich hier um einen Verwaltungsakt handelt, prüft die Schulleitung die Daten und kontrolliert alle Unterlagen. Erst mit der Unterschrift des Schulleiters gilt das Kind dann als aufgenommen.
Antragsentscheidungen im Verantwortungsbereich der Schulleitung (Zurückstellung, Aufnahme in die GFK, inklusive Beschulung,....) erhalten Sie zeitnah nach Prüfung der Unterlagen unterschrieben per Post von der Schule.
Einschulung und Schulanmeldung im Überblick; Anmeldung zum Ganztag
Liebe Eltern,
um für das kommende Schuljahr angemessen planen zu können, brauchen wir bis spätestens zum 16. Februar 2022 Ihre Unterstützung und Rückmeldung. Falls es möglich ist, erhalten Sie die Rückmeldeformulare entweder direkt von den Klassenlehrkräften der Klasse Ihres Kindes oder Sie können hier die für Sie notwendigen Papiere downloaden. Damit Sie die Übersicht nicht verlieren in Tabellenform:
Jetzige Klasse im Schuljahr 21/22 | Klasse im Schuljahr 22/23 | Wer braucht das Formular? | Download-Link für Schuljahr 22/23 |
KiTa | 1 | Alle Kinder der Klasse | |
KiTa | 1 | Alle Kinder, die zum Ganztag angemeldet werden sollen! | Ganztag Anmeldung |
1 | 2 | Alle Kinder der Klasse | |
1 | 2 | Alle Kinder, die zum Ganztag angemeldet werden sollen! | |
2 | 3 | Alle Kinder der Klasse | |
2 | 3 | Die Kinder, die zum Ganztag angemeldet werden sollen | |
3 | 4 | Alle Kinder der Klasse | |
3 | 4 | Die Kinder, die zum Ganztag angemeldet werden sollen | Ganztag Anmeldung |
Alle | Alle | Wer städtische Betreuung vor oder nach dem Unterricht braucht | Information zur städtischen Betreuung vor und nach dem Unterricht |
Beratung durch die Schulleitung
Stand 20.12.2021
Als Schulleiter lege ich großen Wert darauf, mit allen Eltern persönlich Kontakt aufzunehmen. Leider ist das im vorgegebenen Zeitrahmen und mit der derzeit gültigen Corona-Verordnung nicht möglich.
Deshalb lade ich all die Eltern zu einem Präsenzgespräch oder ggf. Online-Gespräch ein,
- bei deren Kindern es sich um sogenannte KANN-Kinder handelt, also Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind (also auch vorzeitig einzuschulende Kinder (siehe oben SCHULPFLICHT)
- die eine Zurückstellung beantragt haben oder beantragen wollen
- die eine Aufnahme in die Grundschulförderklasse beantragt haben oder beantragen wollen
- die eine Aufnahme in die Grundschulförderklasse erwägen und aus einem anderen Schulbezirk zu uns an die Jakob-Gretser-Schule in die GFK kommen
- bei denen Erzieherin und Kooperationslehrkraft eine Zurückstellung oder Aufnahme in die GFK empfehlen
- bei denen möglicherweise die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zur Klärung ansteht oder dieser Prozess begonnen oder bereits abgeschlossen ist
- ...
In diesem Gespräch aktualisiere ich mit Ihnen den beidseitigen Kenntnisstand durch die vorliegenden Daten und es wird geklärt, welche Lösungen möglich sind. Je nach Lage können dann Entscheidungen, die in der Verantwortung des Schulleiters liegen, getroffen werden.
Das können neben der Genehmigung der Zurückstellung, der Aufnahme in die GFK oder im Kindergarten für ein weiteres Jahr, einer weiteren Untersuchung durch das Gesundheitsamt, der Beauftragung zur Erstellung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens, usw.. sein.
Bitte melden Sie sich im Neuen Jahr ab dem 10. Januar zu einem Gespräch im Sekretariat an. Bitte geben Sie an, ob Sie in Präsenz an die Schule kommen oder mittels einer Videokonferenz das Gespräch mit mir führen möchten. Die Termine sollten bis bis spätestens Montag, 31. Januar gelegt sein.
Die Grundschulförderklasse
Stand 20.12.2021
An der Jakob-Gretser-Schule ist seit vielen Jahren eine Grundschulförderklasse eingerichtet. Diese hat nichts mit sonderpädagogischer Förderung oder der speziellen Deutsch-Förderung in einer Vorbereitungsklasse(VKL) zu tun.
Vielmehr ist es das Ziel dieser Klasse in einem Jahr die Kinder in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass ein erfolgreicher Schulstart zu erwarten ist.
Hier können Sie die allgemeine Darstellung zur Grundschulförderklasse mit aktuell gültigem Stand vom November 2020 hochladen.