Stadt Markdorf

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Letzter Schultag vor den Sommerferien 2022

Informationen zum letzten Schultag (hier der LINK zum Dokument)

Corona / Schul-Info-App / Schultoiletten / Vandalismus

CORONA

Die Inzidenzzahlen im Bodenseekreis steigen rapide. Grund genug nochmals daran zu erinnern, dass Corona nicht vorbei ist und zumindest Hygiene- und Abstandsregeln im Bewusstsein bleiben und nach Möglichkeit genutzt werden. Auch wenn Sie oder Ihr Kind Symptome zeigen, bitten wir um extreme Sensibilität zu unser aller Schutz.

SCHUL-INFO-APP

Der Testlauf für die Schul-Info-App wird bis zu den Sommerferien als solcher weitergehen. Wir bitten dringend, dass sich möglichst alle Eltern registrieren lassen. Bei Problemen bitte über die Klassenlehrkräfte oder den Administrator (Geiger) anfragen. Die Registrierung erfolgt durch den Administrator, der zweimal am Tag die Genehmigungsanträge bearbeitet. Auch die Lehrkräfte sind insgesamt aufgefordert sukzessive die Schul-Info-App routinemäßig zu nutzen. Danke.

SCHULTOILETTEN

Leider kommt es derzeit immer noch regelmäßig vor, dass die Schultoiletten unsachgemäß behandelt werden (Wände bekritzelt, Klopapierrollen ins Klobecken gestopft,...). Bitte machen Sie Ihren Kindern klar, dass dies kein Spaß und unter Umständen mit Kosten verbunden ist, die wir den Eltern dann in Rechnung stellen müssen.

VANDALISMUS

Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, dass insbesondere an den Wochenenden und nachts der Schulbereich zum Treffpunkt auch für Personen wird, denen Zerstörung eine gewisse Befriedigung verschafft (Flaschen zerdeppern, Scherben verteilen, Sitze und Tische kaputtmachen,...). Die Schule, die Polizei und die Stadt arbeiten intensiv an Lösungsmöglichkeiten die Täter zu identifizieren und solche Aktionen zu unterbinden.

 

Aktuelle Pressemitteilung zur Corona-Regelung an Schulen

Elternanschreiben und Befreiung von der Testpflicht.

Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen - Stand 14.02.2022

MD-Schreiben zu den ab 14.2.22 gültigen Regelungen.

Interner Handlungsleitfaden der JGS

 

Die Übersicht ist an Lehrkräfte und Eltern via Mail versandt worden.

MD-Schreiben zur Anpassung der Corona-Maßnahmen

Anbei das Schreiben der Kultusverwaltung zur Anpassung der Corona-Maßnahmen vom 3. Februar 2022

 

MD-Schreiben

 

 

Geiger

Informationen zu Quarantäne, Frei testen und Schnelltest

Liebe Eltern,

seitens der Kultusverwaltung gilt seit 27.01.2022 eine neue Regelung, die ich Ihnen hier zum Download einstelle:

Und was passiert jetzt_ 27_01_22

Dort sind die Quarantänebedingungen aufgeführt. Ebenfalls ausführlich dargestellt ist in diesem Schreiben die Möglichkeit der Frei-Testung mit entsprechenden Tagesdauern.

An der JGS haben Sie ab sofort die Möglichkeit jeweils ab 07:15 Uhr ihr Kind in der Mensa Frei testen zu lassen (oder natürlich beim Arzt). Damit Ihr Kind an der Testung teilnehmen kann, ist eine Einverständniserklärung notwendig, die Sie hier ebenfalls downloaden können:

Einverständniserklärung zur Schnelltestung

Die Frei Testung ist nicht mit dem sonst üblichen Schnelltest möglich, sondern nur über diesen kontrollierten Schnelltest !

Ich bitte darum aktuell hochsensibel mit der Ansteckungssituation umzugehen und Ihr Kind ggf. eher zu Hause zu lassen als in die Schule zu schicken. Alles weitere können Sie mit den Klassenlehrkräften besprechen.

 

Geiger

Schulleitung

 

Hygieneplan

Infos zum Schulstart ab 10. Januar 2022

Liebe Eltern,

mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie erhält die Schule auch aktuell immer wieder sich verändernde Vorgaben. Diese gestalten sich teils lockernd oder teils beschränkend für den laufenden Schulbetrieb.

Für den Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien hat die Kultusverwaltung die folgenden Infos herausgegeben:

LINK zu Dokument:  Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

Im Nachgang ist gestern eine weitere Ausführungsbestimmung durch das Staatliche Schulamt bei der Schule eingegangen:

...

Vorausschauend, um Unsicherheiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Schulleitungen, einheitlich entsprechend der Vorgabe des KM zu verfahren. Im Detail bedeutet dies, für alle Gespräche digitale Formate zu nutzen, insbesondere auch für Elterngespräche. Auf der Grundlage der vergangenen, nicht immer einheitlichen Vorgehensweisen und den daraus hervorgehenden Beschwerden, bitten wir hier um dringende Beachtung."

...

Die Klassenlehrkräfte werden Sie entsprechend nach gegebenem Anlass auf diese Vorgaben aufmerksam machen und um entsprechende Maßnahmen bitten.

Die Schulleitung ist im täglichen Kontakt nach Situation und versucht jeweils aktuell entsprechende Klärung - wenn nötig - zu erreichen. Die daraus resultierenden Maßnahmen geben wir auf verschiedenen Wegen an Sie weiter.

Durch einen weiteren Ausfall im Personalbereich ist die Schulleitung gehalten wieder nach Ersatz zu suchen. Wir sind im Gespräch mit der Schulaufsicht und bemüht, Vertretung im Rahmen des Möglichen zu organisieren.

Schulbau: Im neuen Jahr gehen die Baumaßnahmen weiter und beanspruchen massiv unsere Belastbarkeit. Insbesondere greifen Gerüstbau, Anlieferung, Sanierungsarbeiten im Haus in den Schulbetrieb ein. Die Schulleitung ist im Kontakt mit der zuständigen Bauleitung und bemüht die Störungen und Problemsituationen weitestgehend zu regeln bzw. zu vermeiden. Letzteres kann nicht immer durchgängig gelingen, weil derzeit viele verschiedene Firmen mit entsprechenden Aufträgen in der Schule eintreffen.

 

Schulleitung JGS

News vor den Weihnachtsferien

Hausmeister

Am 17.12.2021 hatte unser bisheriger Hausmeister seinen letzten Arbeitstag an der JGS. Wir wünschen ihm für den weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute. Nach Ausschreibung der Stelle und Bewerbungsverfahren gehen wir von einer zügigen Neubesetzung aus.

Stundenplan nach den Weihnachtsferien ab Montag, 10. Januar

Wir freuen uns darauf, nach den Weihnachtsferien mit einer weiteren Zuteilung einer Lehrkraft durch das SSA Markdorf die Unterrichtssituation dem Grundstandard angleichen zu können. Der Einsatz der neuen Lehrkraft ist für manche Klassen mit Stundenplanänderungen verbunden, die von den Klassenlehrkräften zeitnah bekannt gegeben werden.

Schulbau

Im Januar trifft sich das Bauteam mit den Bauverantwortlichen zur Weiterentwicklung der Planung der Außenflächen

Beurlaubung vom Präsenzunterricht

Die Anträge zur Beurlaubung von Kindern von der Präsenzpflicht halten sich insgesamt im Rahmen. Am Montag, 20.12. und Dienstag, 21.12. findet Unterricht nach Plan statt. Am Mittwoch, dem letzten Schultag gilt die bereits veröffentlichte Regelung wie immer vor den Weihnachts- und Sommerferien.

 

Aktuelle Corona-Regelungen im Schulbereich 20211210

Liebe Eltern,

wir informieren Sie hier mit den für Schülerinnen und Schüler bzw. den Eltern relevanten Inhalten aus einem Schreiben des Kultusministeriums vom 7.12.2021:

Informationen zum Distanzunterricht und zu digitalen Unterstützungsangeboten sowie weiteren aktuellen Corona-Regelungen im Schulbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie stellt unsere gesamte Gesellschaft weiterhin vor große Heraus-forderungen. Mit der immer stärkeren Auslastung der Intensivstationen steigt auch die Notwendigkeit, die Corona-Maßnahmen anzupassen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung am 3. Dezember 2021 weitere Einschränkungen insbesondere bei Großveranstaltungen und im Freizeitbereich beschlossen.

Eine Neuerung im Schulbereich ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfange-bot anzunehmen.

Ziel der Landesregierung ist, Schulen und Kitas offen zu halten. Und wir werden nach derzeitigem Stand auch den Beginn der Weihnachtsferien nicht vorziehen. In einer Pan-demiesituation, wie wir sie momentan erleben, kann aber keine Maßnahme kategorisch ausgeschlossen werden.

Für das Wohlbefinden und den Lernerfolg ist es ganz entscheidend, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule Gleichaltrige treffen und mit Lehrkräften im persönlichen Kontakt sein und lernen können. Die engmaschigen Tests in Verbindung mit den umfas-senden Schutz- und Hygienemaßnahmen an unseren Schulen tragen dazu bei, die An-steckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Das Recht auf Bildung wurde auch durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Schulschließungen als Maßnahme der Pandemiebekämpfung gestärkt und hat uns darin bestätigt, dass dieser Bereich in unserer Gesellschaft mit höchster Priorität offengehalten werden muss. Dafür werden wir uns als Kultusministerium weiter mit aller Kraft einsetzen.

 

Gleichwohl verstehen wir den Wunsch mancher Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnah-meregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:

 Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der voll-jährigen Schülerin oder Schüler schriftlich angezeigt.

 Die Schule muss die Beurlaubung nicht ausdrücklich verfügen, sie soll der Schülerin oder dem Schüler aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.

 Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.

 Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen wer-den, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.

 Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststel-lungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet,

wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).

Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von besonderer Bedeutung. Ich bitte Sie deshalb darum, Schülerinnen und Schüler, die sich impfen las-sen wollen, für die Teilnahme an Impfungen zu beurlauben, falls deren Impftermine mit dem Schulbesuch zeitlich kollidieren.

...

Ich  bin allen Beteiligten, von den Schülerinnen und Schülern über die Lehrkräfte und Schulleitungen bis hin zu den Eltern, sehr dankbar dafür, dass sie uns mit so viel Diszip-lin und Engagement dabei unterstützen, unsere Schulen weiter offenzuhalten. In unserem weiterentwickelten Merkblatt „Und was passiert jetzt?“ (s. Anlage) haben wir noch einmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Corona für Schülerinnen und Schüler zusammengestellt.

Obwohl nach wie vor weniger als ein Prozent der Schülerinnen und Schüler im Land aufgrund eines positiven Tests oder einer angeordneten Quarantänemaßnahme zeit-weise nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, ist es uns ein großes Anliegen, dass alle Schulen im Land darauf vorbereitet sind, bei Bedarf auch einer größeren Zahl von Schülerinnen und Schülern zeitweise Distanzunterricht anbieten zu können. Dazu haben wir für Sie ein Informationspaket zusammengestellt, wie Sie Ihre Schule - je nach Situation vor Ort - bestmöglich vorbereiten können und welche Unterstützung dazu von Seiten des Landes angeboten wird.

Grundlage für digital gestützte Lehr- und Lernszenarien ist zunächst eine bedarfsge-rechte technische Grundinfrastruktur an der Schule in Verbindung mit einer Lernplatt-form bzw. einem Lernmanagementsystem sowie die Ausstattung der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Endgeräten. Über den Digital Pakt Schule stehen hierfür die bekannten Fördermittel bereit, von denen ein Großteil der Schulen und Schulträger auch bereits Gebrauch gemacht hat. Bei Bedarf können Schulen Endgeräte und weitere mobile Technik auch über ihr regionales Medienzentrum vor Ort ausleihen, um Engpässe zu überbrücken.

… Das Lernmanagementsystem Moodle steht wie bisher allen Schulen im Land zur Verfügung. Für Grundschulen steht eine angepasste Moodle-Vorlage zur Verfügung, welche bei Belwue angefordert werden kann. Das Videokonferenztool Big-BlueButton kann über das Lernmanagementsystem Moodle oder weitere technische Plattformen genutzt werden.

Gekürzte Fassung mit den für Schülerinnen und Schüler bzw. Elternrelevanten Inhalten.

Geiger, Rektor

 

Anlage: Und was passiert jetzt ?

Kein Internet - kein Telefon - keine Mails

Heute morgen und den ganzen Tag ist es aufgrund einer Internetstörung nicht möglich die Jakob-Gretser-Schule telefonisch oder digital zu erreichen.

Auch von der Schule nach außen telefonisch oder via Mail Kontakt aufzunehmen, funktioniert nicht.

Ein Techniker wurde beauftragt und kann hoffentlich den Fehler bis morgen beheben.

Wir bitten um Verständnis.

 

Die Schulleitung

Heizung im Gesamtgebäude und Strom in Teilen ausgefallen

Am heutigen Montag fiel im ganzen Schulgebäude die Heizung aus. Nach Rückfrage bei den Handwerkern bestand keine Aussicht auf einen schnelle Reparatur. In vielen Teilen der Schule war kein Strom mehr da. Angesichts der Außentemperaturen, der Vorgaben zum regelmäßigen Lüften und des Kohortenprinzips hat die Schulleitung heute morgen in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Markdorf und im informellen Austausch mit dem Schulträger zeitnah entschieden, dass ein weiterer Unterricht unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich ist.

Zeitnah wurden alle Eltern entsprechend der Möglichkeiten angefragt, ob die Kinder nach Hause kommen oder abgeholt werden können. Die Kinder, die dazu keine Gelegenheit hatten, wurden im bekannten Umfang weiter in der Schule durch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Jugendbegleiter betreut. Dies verursachte einen enormen Aufwand und war nicht störungsfrei zu bewältigen. Durch allseitige Unterstützung und großes Verständnis konnten damit aber fast alle Kinder mit wenigen Ausnahmen nach Hause.

Da die Schadensursache heute im Laufe des Tages festgestellt werden konnte, ist von einer Behebung bis morgen auszugehen. Am morgigen Dienstag kann der Unterrichtsbetrieb also wie gewohnt wieder aufgenommen werden.

Danke allen Helfern für die tatkräftige Unterstützung und allen Eltern für die Bereitschaft diese überraschende Lösung heute mitzutragen.

 

Die Schulleitung

Coronaverordnung des Kultusministeriums Stand 20211127

Bitte beachten Sie die Veröffentlichung des Kultusministeriums

Verordnung zum 27. November 2021

Aktuelles Stand 20211126

Liebe Eltern,

zu ihrer Information:

1. Es wurden 3 weitere Lehrkräfte an die JGS abgeordnet, die die Schule bei der Neuorganisation der Unterrichtssituation unterstützen werden. Die Kolleginnen und der Kollege stellen sich in den Klassen entsprechend vor oder haben das getan.

2. Die Coronasituation verschärft sich zusehends. Wir bitten deshalb alle Mitglieder der Schulgemeinde besonders sensibel mit der Situation umzugehen. Seit gestern ist der Bodenseekreis derjenige mit dem höchsten Inzidenzwert in Baden-Württemberg mit über 800 (Quelle: Sendung Baden-Württemberg aktuell vom 25.11.2021).

3. Derzeit sind in wenigen Klassen tägliche Testungen durchzuführen. Dies wird dann umgesetzt, wenn die Schule vom Gesundheitsamt eine anonyme Meldung erhält oder Eltern uns einen positiven Schnelltest melden. Die betroffenen Klassen erhalten dann ein Informationsschreiben.

4. Bei -->> FÜR ELTERN - Weiterführende Schulen sind neu Informationen der Schule Schloss Salem eingestellt.

5. Bausituation: Der Ergänzungshallenbau macht weitere Fortschritte. Im 60er-Jahre-Bau sind die Fensterscheiben ausgewechselt und die Lagerräume im Dachgeschoss sind soweit baulich vorbereitet. Danach kommen die ehemaligen Klassenräume dran. Eine Entrümpelungsfirma entsorgt die bisher dort gelagerten Gegenstände. Der Vorbereich des KTW-Raumes wird abgetragen und ebenfalls für die weiteren Baumaßnahmen vorbereitet.

Ab Mittwoch, 17.11.2021 gilt die Alarmstufe

Ab Mittwoch, 17.11.2021 gilt die Alarmstufe auch für Schulen. Verbunden damit ist die durchgängige Maskenpflicht auch in den Klassenräumen. Außerdem bleibt es bei der dreimaligen Testung pro Woche für Ungeimpfte. Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht auf Antrag befreien lassen.

Im Zusammenhang bitten wir von der Schulleitung alle Eltern ihre Kinder nicht mehr im Schulgebäude zu begleiten, sondern diese an der Schultüre allein ins Klassenzimmer gehen zu lassen. Bei notwendigem Betreten des Schulgebäudes bitten wir um Anmeldung im Sekretariat. Dies gilt insgesamt für externe Besucher je nach Gegebenheit.

Auch sei hier nochmals die Bitte geäußert, die Selbsttestung zuhause gewissenhaft durchzuführen und bei positivem Testergebnis die notwendigen Information an die Schule weiterzuleiten und die entsprechend Maßnahmen einzuleiten.

Bitte die Überschrift anklicken um auf die Website der Kultusverwaltung zu gelangen, die mit dem Titel verlinkt ist.

 

Die Schulleitung

Keine Entspannung in der Personalversorgung zum Start nach den Herbstferien

Liebe Eltern,

leider gibt es nach heutigem Stand noch keine weitere Entspannung in der Personalversorgung der Schule. Nach wie vor müssen wir kreativ Lösungen umsetzen, die zur Zeit nur kurzfristig bzw. nur in begrenztem Umfang Gültigkeit haben. Das bedeutet konkret, dass wir den Abmangel strukturiert auf alle Klassen so verteilen, so dass in jeder Klasse punktuelle Ausfälle entstehen werden um andere Klassen ebenfalls punktuell zu versorgen

Wir informieren ab sofort in regelmäßigen Abständen hier an dieser Stelle zu wesentlichen Änderungen.

Wie bereits beschrieben, muss die Schule nach einem Prioritätenplan vorgehen. An erster Stelle standen und stehen die Klassenlehrkräftezuteilung, danach die Fachversorgungen insbesondere in Englisch und danach die Umsetzung des unterrichtlichen Direktbereiches, den wir immer noch nicht komplett versorgen können.

Das Kollegium und die Schulleitung sind bemüht alle uns zur Verfügung stehenden Optionen vollumfänglich auszunutzen, aber die derzeitig angespannte Lage sowohl bei der Suche nach Lehrkräften als auch nach Vertretungspersonal gestaltet sich äußerst schwierig und geht häufig auch mit nur kurzfristigen Lösungen einher. Auch kommt es vor, dass geplante Vertretungen begründet ihren weiteren Einsatz absagen und die Schule damit wieder vor neuen Herausforderungen steht.

Dank gilt dem Staatlichen Schulamt, das die Schule ebenfalls in seinem Rahmen unterstützt und darum bemüht ist, die Situation an der JGS nach und nach auf den Standardlevel zu heben.

 

Die Schulleitung

Dokumentation der Schüler-Selbsttestung zu Hause

Liebe Eltern,

die Schülerinnen und Schüler der JGS führen aktuell Testungen zuhause durch und dokumentieren dies auf einem Dokumentationsblatt, das sie jeweils montags, mittwochs und freitags in der Schule den Lehrkräften zur Sichtung vorlegen müssen.

Sollten  Sie weitere Blätter benötigen, steht Ihnen hier die Vorlage zum Download zur Verfügung:

Dokumentationsblatt Schüler-Selbsttestung für die JGS

 

Die Schulleitung

Informationsabend für Eltern Klassenstufe 4 am Dienstag, 26.10.21 in der Stadthalle Markdorf

Liebe Eltern,

am Dienstag, 26.10.2021 findet um 20:00 Uhr in der Stadthalle Markdorf der Informationsabend statt. Details dazu sind mit der Einladung über die Klassen erfolgt. Es gilt in der Stadthalle die Abstandsregelung und die 3G-Regel. Deshalb beschränkt sich die Einladung ausschließlich auf die Eltern der Klassenstufe 4 der Jakob-Gretser-Schule

Die Schulleitung

Aktuelle Informationen der JGS

Liebe Eltern,

wir haben derzeit nach wie vor drei Baustellen an der Schule, mit der sich die Schulleitung gleichzeitig oder nacheinander zu beschäftigen hat:

1. Die Aktualisierungen der Corona-Verordnung und deren Umsetzung an der Schule.

2. Die Schulsanierung und der Ersatzbau.

3. Die Unterrichts- bzw. Personalversorgung

zu 1.: Auf der Homepage und über die Lehrkräfte werden die aktuellen Anpassungen veröffentlicht bzw. an die Lehrkräfte zur Kenntnis und weiteren Veranlassung versandt. Hauptthema aktuell ist die Lockerung der Maskenpflicht.

zu 2.: Der Bau der Sporthalle macht Fortschritte und die Sanierungsmaßnahmen im Schulgebäude schreiten gemäß Planung fort. Fotos dazu sind auf der Homepage eingestellt.

zu 3.: Die Schule ist nach wie vor nicht voll versorgt und die Schulleitung ist gezwungen in kleinen Schritten Lücken beim Unterricht und in der Vertretung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu decken. Dazu stehen wir in ständigem Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt Markdorf und suchen stetig auf entsprechendem Qualitätsniveau Lehrkräfte. Einsätze über das 70-Stunden-Kontingent haben den Vorteil schnell abgeschlossen werden zu können und den Nachteil, dass sie relativ schnell aufgebraucht sind in der derzeitigen Situation. Deshalb müssen wir auch Prioritäten setzen und die verschiedenen Problemfelder nach Dringlichkeit aufarbeiten.

Zunächst ist es am wichtigsten den betroffenen Klassen wieder Klassenlehrkräfte zuzuteilen, die langfristig als Ansprechpartner(innen) für Kinder und Eltern zur Verfügung stehen. Dazu zeichnet sich ab, dass bis zu den Herbstferien weiter ein reduzierter Stundenplan in verschiedenen Klassen gefahren werden muss. Weiter müssen wir über Reduzierung bzw. Verteilung der Unterrichtsstunden die akut nicht schließbaren Lücken auffangen. Nach den Herbstferien werden wir zur Frage der Klassenlehrkräfte Lösungen anbieten können, die plangemäß bis zum Schuljahresende gehalten werden können. Insbesondere zum Fach Englisch loten wir intensiv alle möglichen Optionen aus.

Wenn wir hier weitere Lösungen einrichten können, werden Sie als Eltern über die Homepage und die Klassenlehrkräfte auch zeitnah informiert. Bis dahin wird die Schulleitung wie seither mit allen Möglichkeiten versuchen, die prekäre Versorgung zu verbesseren, Problemlagen zu mildern oder im möglicherweise komplett zu lösen.

Die Schulleitung

 

 

Anpassung der Corona-Verordnung für Schulen ab Montag, 18.10.2021

Veröffentlichung der Kultusverwaltung zur Anpassung der Corona-Verordnung Schulen:

LINK zum Dokument vom 15.10.2021

LINK zum Dokument vom 16.10.2021

Corona-Verordnung im Falle eines oder einer positiven getesteten Schülers oder Schülerin

Liebe Eltern,

wir müssen derzeit leider einzelne Meldungen eines positiven PCR Testes bei einzelnen Schülerinnen oder Schülern unserer Schule entgegennehmen. Meldepflicht und Quarantäne sind Ihnen bekannt und deshalb funktioniert diese Schiene angemessen.

Für die Kinder in deren Klasse der positive Test gemeldet wurde, gibt es seitens der Kultusverwaltung ebenfalls Regelungen. Sie betreffen die tägliche Testpflicht, die Mensa, den Sport- und Musikunterricht, die Bläserklasse und noch einiges mehr. Gerne können Sie die Details auf der Homepage des Kultusministerium zum Thema Corona nachlesen. Zur Weiterleitung können Sie einfach auf die Überschrift hier in diesem Text mit dem Mauszeiger drücken und Sie werden an das Ministerium weitergeleitet.

Schulverwaltung und Lehrkräfte bemühen sich die Verordnung in allen Belangen angemessen und regelkonform umzusetzen. Der Austausch der Informationen muss, um ein vollständiges Bild von den Einzelfällen zu bekommen, über die Klassenlehrkraft (und nicht in erster Linie über das Sekretariat !) erfolgen. Bitte wenden Sie sich ggf. also zuerst an Ihre Klassenlehrkräft. Alle weiteren Regelungen werden Ihnen dann mitgeteilt.

Und noch eines: Mehrfach haben einzelne Kinder uns berichtet, dass das Blatt zur Testdokumentation zwar ausgefüllt, aber der Test tatsächlich nicht durchgeführt wurde. Egal, ob das so war oder nicht, bitte ich nochmals ernsthaft darum, die Testung - wie es von den allermeisten Eltern verantwortungsvoll gemacht wird - ernst zu nehmen und angemessen durchzuführen. Insbesondere bei Klassen, in den ein positiver PCR Test zu einem Kind der Schule bekannt wird, ist eine tägliche Testung durchzuführen über den Zeitraum von 5 Tagen. Bitte unterstützen Sie die Schule auch weiterhin in der bewährten Form.

 

Herzlichen Dank,

die Schulleitung

Kein Einzelnachweis über ein negatives Testergebnis mehr erforderlich

Liebe Eltern, liebe Lehrkräfte,

aus gegebenem Anlass informieren wir nochmal zum aktuellen Stand der Sachlage zu Einzelnachweisen über ein negatives Testergebnis Corona:

Die JGS stellt keine Schülerausweise aus. Gemäß des Schreibens vom Kultusministerium vom 27. August 2021 gilt folgende Regelung:

„Neuerungen für die Schulen durch die Corona-verordnung Schule

... Kein Einzelnachweis über ein negatives Testergebnis mehr erforderlich

Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, eíner auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule gelten als getestet. Das gleiche gilt für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweismehr über eín negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z.B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder auch durch einen schlichten Altersnachweís möglich.“

Auf Anfrage können die Schülerinnen und Schüler der JGS das Dokumentationsblatt zur selbständigen Durchführung der Testung mit Schulstempel und Lehrerunterschrift der Klassenlehrkraft als zuständige Ansprechperson, versehen lassen, das damit dem o.g. Bedarf genügt.

Die Schulleitung

Bitte regelmäßig Informationen hier einsehen - Änderungen vorbehalten

Herzlich willkommen im neuen Schuljahr 2021/22. Gerne hätten wir gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern "normal" begonnen. Aber die derzeitige Situation ist in vieler Hinsicht mit einschränkenden Vorgaben belastet. Wir wünschen uns sehr, dass wir alle zusammen und gemeinsam über diese doch nicht einfache Zeit kommen und für die Kinder einen - den Umständen entsprechenden - erfolgreichen Schulstart ermöglichen können. Wir freuen uns auf Sie und und unsere Schülerinnen und Schüler.

Erste Informationen zum Schuljahresanfang

Stand 10.09.2021

Corona-Verordnung

Aktuell werden von den zuständigen Entscheidungsträgern in kurzen Abständen Anpassungen der Coronaverordnung an die Schule weitergeleitet. Deshalb kann die Schulleitung immer nur im Nachhinein informieren. Empfehlenswert ist es deshalb auch bei Bedarf die jeweiligen Homepages der betreffenden Ämter abzurufen um zeitnah Informationen zu Anpassungen zu erhalten.

Aktuell liegen der Schulleitung folgende Infos vor:

Kultusministerium vom 8. September

Stärkung der Gesundheitsschutzmaßnahmen an Schulen, Kita und in der Kindertagespflege

Ab 13. September besteht tägliche Testpflicht für Beschäftigte in Schulen und Kitas. Immunisierte können sich durch einen einmaligen Nachweis von der Testpflicht befreien lassen. Die Regelung gilt bis zu den Herbstferien.

Es besteht durchgängige Maskenpflicht

Zusätzlicher Antigentest für Kinder und Jugendliche:

Vom 13. bis 24. September müssen die Schülerinnen und Schüler wie bisher 2 Tests (Mo und Do vor dem Unterricht) bei den Lehrkräften nachweisen.

Vom 27. September bis 29. Oktober sollen drei Testungen pro Woche durchgeführt werden. An der JGS  wird ein neues Dokublatt erstellt und die Tage Montag, Mittwoch und Freitag festgelegt. Ausgenommen sind Kinder, die (mit Nachweis) genesen oder geimpft sind. Die notwendigen Rechtsgrundlagen werden derzeit erarbeitet und sollen zum 13. September in Kraft treten. Die Quarantänepflicht wurde insgesamt gelockert und

Schulbau

Wie für alle sichtbar ist die Arbeiten für den Bau der Sporthalle voll im Gange. Die Baustelle selbst ist hermetisch abgeriegelt. Die Schülerinnen und Schüler müssen dahingehend noch eindeutig belehrt werden, dass sie sich an die dementsprechende Regelung halten und die Baustelle in keinem Falle betreten. Außerdem wird nun die Sanierung im Dachgeschoß des Altbaus beginnen. Was möglich ist, wird von außen angegangen. Trotzdem müssen die Handwerker auch über die Fluchttreppe in das Obergeschoss. Wir finden dazu noch entsprechende Regelungen, die die Hygienevorgaben und das Einhalten von Abständen bzw. das Vermeiden von Überschneidungen auf den Gängen gewährleisten können.

Schulorganisation

Es besteht wieder Präsenzpflicht für Schul- bzw. Unterrichtsveranstaltungen. Sport- und Musikunterricht kann wieder stattfinden.

VERA Klasse 4

Das Verfahren VERA 3 2021 wird aufgrund der Verschiebung durch Corona im September 2021 in den 4. Klassen durchgeführt.

Die Termine dazu sind:

           Deutsch – Lesen                       Donnerstag, 23. September

           Deutsch – Zuhören                    Dienstag, 28.September

           Mathematik                               Donnerstag, 30.September

Kontingentstundentafel

Die Regelschüler in den Klassen 1 bis 3 haben laut Gremienbeschluss ab Schuljahr  21/22 täglich von 8.00 bis 12.20 Uhr Unterricht, insgesamt 25 Stunden pro Woche. Nachmittagsunterricht gibt es für diese Klassen nicht. Ausnahme: Bläserklassenkinder sind am Donnerstag an der Schule.

In den Klassenstufen 1 bis 3 gibt es nun Ganztagesklassen. Diese haben von Mo bis Do jeweils von 8 bis 11.55 Uhr und am Nachmittag von 13.30 bis 15 Uhr Unterricht. Am Freitag ist um 12.20 Uhr Unterrichtsende. Zu weiteren Details wird  in den Klassenpflegschaften informiert.

Personalressourcen

Städtische Betreuung

Die kostenpflichtige Betreuung wird wie gewohnt geregelt.

Jugendbegleiter

Wir suchen weiterhin Personen, die sich gerne mit Kindern in diesem Rahmen beschäftigen. Bitte melden Sie sich an der Schule bzw. bei der Stadt, wenn Sie Interesse an einer solchen Aufgabe haben

Lehrpersonal

Landesweit gibt es 3300 Schwangerschaftsmeldungen (BW-Aktuell am 098.09.2021) im Land. Außerdem fehlen noch 700 bis 800 Lehrkräfte generell zu Beginn des neuen Schuljahres. Auch die JGS muss in der ersten Schulwoche Fehlstunden melden und sich um Ersatz bemühen.

Klassenpflegschaften

Diese können in Präsenz abgehalten werden unter Beachtung der 3G-Regelungen. Das heißt, dass die Schule zu gewährleisten hat, dass beim Besuch der Pflegschaft die entsprechenden Nachweise kontrolliert werden. Bitte als Impfpass oder entsprechende Nachweise beim Besuch der Pflegschaft den Klassenlehrkräften vorzeigen.

 

Weitere Informationen folgend zeitnah.

Schulanfang September 2021 - Veröffentlichung im Amtsblatt

Liebe Eltern,

anbei die Veröffentlichung im Amtsblatt zum Schuljahresanfang 2021/22 im September.

Infoschreiben Schuljahresanfang

Beginn des Schuljahres 2021/22

Das Schuljahr 2021/22 beginnt für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 am Montag, 13. September ab 8.00 Uhr. Die Klassenräume und Klassenlehrkräfte werden vor den Sommerferien über die aktuellen Klassenlehrkräfte bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Kontakt

Jakob-Gretser-Schule
Pestalozzistraße 20
88677 Markdorf
Tel.: 07544 730-87    
Fax: 07544 730-88     
E-Mail schreiben