Sponsorenlauf zugunsten des Zirkusprojektes an der Jakob-Gretser-Schule Markdorf
Die Jakob-Gretser-Schule veranstaltet zugunsten ihres Zirkusprojektes einen Sponsorenlauf.
Alle Infos dazu finden Sie hier
Dazu gibt es die Laufkarte mit allen Daten und Kontoverbindungen hier
T-Shirt mit unserem Schullogo
In Zusammenarbeit mit der jungen Produkt- und Grafikdesignerin Carolin Schelkle (ehemalige Schülerin der Jakob-Gretser-Schule) haben wir im Schuljahr 2018/ 2019 unser Schul-T-Shirt mit dem Schullogo entworfen.
Die T-Shirts sind 100% aus Bio- Baumwolle und haben das WEARFAIR- Siegel.
Für 8,-€ in den Größen 128/ 146/ 152 und 164,
bzw. für 10, € in den Größen S/ M/ L/ XL werden sie immer zu Beginn des Schuljahrs über die Klassenlehrer verkauft.
Auf der Vorderseite ist die Markdorfer Treppe als Bekenntnis zur Stadt Markdorf zu sehen.
Auf der Rückseite ist unser Schulprofil abgebildet:
„Miteinander, füreinander in Bewegung!“ Steht für unser musisch- ästhetisches Profil und für uns als Schule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt.
Wir suchen Sie als Jugendbegleiter/-in !
Sie haben…
… Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendgruppen,
… Spaß daran, mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich pädagogische Angebote durchzuführen?
Sie sind …
… engagiert und neugierig?
Sie können …
… Aufsicht während der Freizeit führen,
… Kinder während der Hausaufgabenstunde betreuen,
… ein Betreuungsprogramm am Nachmittag in Form einer Arbeitsgemeinschaft gestalten,
… eine Erzieherin während eines Nachmittags in der Betreuung der Erst- und Zweitklässler unterstützen?
Dann suchen wir Sie dringend und zeitnah zum laufenden Schuljahr 2022/23 als Jugendbegleiterin oder Jugendbegleiter für unsere Schule.
Für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie eine Entlohnung.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte schnellst möglich bei Schulleitung per Telefon unter 07544/73087 oder per e-mail: poststelle(@)jakob-gretser.schule.bwl.de.
Weitere Informationen zum Jugendbegleiterprogramm finden Sie unter www.jugendbegleiter.de.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Andreas Geiger, Rektor
Datenschutz an öffentlichen Schulen ab 25.Mai 2018 gültig (EU-DSGVO)
Seit dem 25.05.2018 hat die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Geltung erlangt. Zur Umsetzung der auch für Schulen geltenden Verordnung hat das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg eine entsprechende Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen" erlassen.
Die darin enthaltenen Vorgaben sind umzusetzen. Dementsprechend beschäftigt sich die Schule mit den bisher erhobenen Daten und wird alle Schülerinnen, Eltern, Lehrkräfte und diejenigen, die mit Schule zu tun haben, entsprechend nach und nach grundlegend informieren.
Im Prinzip ist ein Weiterführen der Schulhomepage, die Erhebung von Daten, die Weitergabe von Daten und vieles mehr zu prüfen. Wenn die Kriterien zur Erhebung vorliegen, ist in jedem Falle für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften eine schriftliche Einwilligungserklärung einzuholen.
Verantwortlich für die Umsetzung ist die Schulleitung. Beratend gibt es einen Datenschutzbeauftragten beim Staatlichen Schulamt Markdorf.
Aktuelles zum Jahresplan
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Bitte beachten Sie den Flyer unter Schulnachrichten.
Masernschutzgesetz - Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Amtliche Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 16. Dezember 2019
Masernschutzgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) angenommen. Das Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
In dem Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass der Impfstatus gegen Masern bei Kindern überprüft und vor Aufnahme in eine Schule nachgewiesen werden muss. Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 die Schule bereits besuchen, haben den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorzulegen.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Eltern beziehungsweise Schülerinnen und Schüler auf diese geplanten Regelungen aufmerksam zu machen und darum zu bitten, den Impfschutz bereits jetzt überprüfen zu lassen, fehlende Impfungen nachzuholen und im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.
Ein vollständiger Impfschutz gegen Masern schützt nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immungeschwächte Personen.
Weitere Informationen zu Masern und zur Impfung gegen Masern finden Sie unter: www.impfen-info.de